Aktuelles

Neue Waldprämie gestartet

Die Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) wurde am 11. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 12. November 2022 ist die Online-Antragstellung bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf www.klimaanpassung-wald.de möglich. Auf dieser Webseite können sich die Betriebe auch über die genauen Kriterien informieren, die für eine Förderung eingehalten werden müssen.

 

Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR.

Die FNR ist in diesen Angelegenheiten bereits jetzt unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon +49 3843 6930-600

E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Neue Bundeswaldprämie - Geplantes Förderinstrument zur Honorierung von Ökosystemleistungen und von klimaangepassten Waldmanagement

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will jährlich 200 Mio. Euro Fördermittel für Biodiversität und ein klimaangepasstes Waldmanagement bereitstellen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die entsprechenden Mittel für das Jahr 2022 freigegeben. Eine Förderung können private und kommunale Waldbesitzende beantragen, die ihre Wälder nach genau festgelegten Kriterien oberhalb der gesetzlichen Anforderungen und oberhalb der Standards der forstlichen Zertifizierungssysteme bewirtschaften. Die entsprechende Richtlinie zur „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“ soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Zeitgleich wird dann ein Online-Antragsverfahren über die FNR starten. Das Förderprogramm wird konkrete Kriterien bzw. Maßnahmen beinhalten, zu deren Einhaltung und Umsetzung sich die Waldbesitzenden verpflichten müssen, um eine Hektarprämie zu erhalten. Neben der Richtlinie soll es Konkretisierungen zur Auslegung geben. PEFC-zertifizierte Waldbesitzende sollen die Einhaltung der Kriterien über ein PEFC-Zusatzmodul (Fördermodul) nachweisen können, welches eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie darstellen wird. PEFC wird dann ein spezielles Auditsystem einrichten, um die Einhaltung der Förderkriterien überprüfen zu können. Die Kosten für den Waldbesitzer werden voraussichtlich bei 3 Euro/Hektar und Jahr liegen. Stichprobenartige Überprüfungen soll es zusätzlich von der FNR geben. Antragsteller brauchen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen PEFC-Nachweis über die Teilnahme am Fördermodul. Die entsprechende Selbstverpflichtungserklärung bei PEFC soll erst nach erfolgreicher OnlineBeantragung abgegeben werden, um einen förderschädlichen „Vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ zu vermeiden. Nach erfolgreicher Online-Antragstellung bei der FNR soll es eine längere Frist für die Nachreichung der Zertifizierungsbestätigung geben. Die genaue Höhe der Prämie liegt voraussichtlich bei 100 Euro pro Hektar und Jahr betragen, wobei derzeit über eine Absenkung der Fördersätze ab einer gewissen Waldflächengröße diskutiert wird. Ebenfalls ist die Doppelförderungsproblematik noch nicht geklärt, inwieweit bestehende Förderfälle von Biotopbäumen im Rahmen des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms zu einer Absenkung der Fördersätze im Bundesprogramm führen werden. Die Bagatellgrenze soll bei 1 ha Waldfläche liegen. Die Bindungsfrist für die Einhaltung der Förderkriterien beträgt grundsätzlich 10 Jahre, und soll vorzeitig enden, falls vom Bund keine Haushaltsmittel mehr für das Programm zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausnahme stellt das Kriterium der Stilllegung auf 5% der Waldfläche dar. Dieses gilt nur für Betriebe über 100 Hektar und hat eine verlängerte Bindefrist von 20 Jahren. Anders als bei der vergangenen Waldprämie ist diesmal zu erwarten, dass die heuer verfügbaren Bundesmittel nicht für alle Interessenten ausreichen und irgendwann ausgeschöpft sein werden. Die Richtlinie ist derzeit noch nicht von der EU notifiziert, dies wird aber für das kommende Jahr angestrebt. Bis dahin gilt für die Prämie die De-minimis-Verordnung. 

Sobald die Prämie beantragt werden kann, werden wir Sie per Newsletter informieren. Da die Kriterien deutlich höhere Ansprüche an den Waldbesitzer stellen, prüfen Sie bitte dringend vor der Antragstellung, ob Sie bereit sind diese über einen Zeitraum von 10 Jahren zu erfüllen. Die vorläufigen Kriterien können Sie hier einsehen. 

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Jahreshauptversammlung 2022

Die Jahreshauptversammlung 2022 fand am 25.03.2022 im Gasthaus Wernsdörfer in Schönbrunn statt. Harald Pflaum wurde in seinem Amt als 1. Vorsitzender bestätigt, ebenso Markus Dürrbeck als Kassier. Neu ins Amt gewählt wurde Klaus Dotterweich als 2. Vorsitzender.